Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens durch den Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

§ 2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen. Auch mündliche, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegen genommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadensausmaß und den Schadensumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile, die durch unrichtige Angaben, durch das Verschweigen von Tatsachen oder durch verspätete oder nicht eingegangene Dokumente entstehen, gehen nicht zu Lasten des AN.

§ 3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller erforderlichen und zweckdienlichen Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§ 4. Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachten Versand per Einschreiben. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

§ 5. Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschließlich MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgeblich. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschließlich MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus. Sie wird ggf. als Anhang dieser AGB beigefügt.
5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der Honorartabelle des ‘VFK – Verband freier Kraftfahrzeug – Sachverständigen e.V.

5.3 Bei Oldtimerbewertungen richtet sich das Honorar nach den Markt üblichen Preisen

5.4 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit 120,00,-€ zuzüglich MwSt. berechnet.
5.5 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.
5.6 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.

5.7 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grund Honorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
5.8 Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,00 pro Stück berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folge Abzüge mit € 1,00 pro Stück berechnet. 5.9 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) abgerechnet.
5.10 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.4).

§ 6. Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere gerichtliche Tätigkeit zu Beweissicherungs Zwecken, entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder gerichtlicher Sachverständiger, so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.4 dieser AGB.

§ 7. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

§ 8. Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart wurde, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbild Satz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbild Satz. Ein weiteres Duplikat und die Bilddateien bleiben beim AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen e.V. Köln für Kfz-Gutachten.

§ 9. Gutachten Versand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

§ 10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12. Gerichtsstand/Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüros Gutachter Gurgel in Rheda-Wiedenbrück. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Zusatz bei Kfz-Bewertungen:

Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, das Kfz-Sachverständigenbüro Gutachter Gurgel bzw. dessen Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens über ihm bekannte, die Verkehrssicherheit betreffende Mängel sowie über vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger zu informieren. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind, soweit vorhanden, vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere, um Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das Kfz-Sachverständigenbüro Gutachter Gurgel zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt in der Regel per Einschreiben, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer.